Verantwortung
Die Georg von Holtzbrinck GmbH & Co. KG mit ihrer Komplementärin, der Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck GmbH (im Folgenden „Holtzbrinck“), geht Hinweisen gezielt nach. Holtzbrinck hat eine Meldestelle eingerichtet, damit Sie die Möglichkeit haben, beobachtete oder vermutete Compliance-Verstöße sowie Fehlverhalten innerhalb der Holtzbrinck-Lieferkette zu melden.
Damit setzen wir auch die gesetzlichen Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) und des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) um. Beide Gesetze verfolgen das gemeinsame Ziel, Personen zu schützen, die auf Fehlverhalten hinweisen, und verantwortungsvolles Handeln auch über die Unternehmensgrenzen hinaus zu fördern.
Sie haben die Möglichkeit, Hinweise in folgenden Kategorien abzugeben:
Compliance-Verstoß:
- Illegale Geschäftspraktiken wie z. B. Korruption, Betrug und andere Wirtschaftsdelikte
- Kartellrechtliche Verstöße
- Belästigung und Diskriminierung
- Rechte und Schutz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
- Verstöße gegen Geheimhaltungsbestimmungen
- Verstöße gegen Berufsrecht und berufliche Standards
- Verstöße gegen unsere internen Richtlinien
- Interessenkonflikte
Fehlverhalten in der Lieferkette:
- Menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken
- Verletzung menschenrechts- und umweltbezogener Pflichten
Ihre Meldung wird ausschließlich von einer unabhängigen internen Stelle bearbeitet, die zur strikten Vertraulichkeit verpflichtet ist. Sofern Sie über den Fortgang informiert werden möchten, können Sie einen E-Mail-Kontakt angeben, gerne auch eine anonyme Adresse, aus der Ihre Identität nicht hervorgeht. In diesem Fall erhalten Sie innerhalb von sieben Tagen eine Eingangsbestätigung sowie innerhalb von drei Monaten eine Rückmeldung darüber, wie mit Ihrem Hinweis verfahren wurde.
Wir nehmen jeden Hinweis ernst und schützen Sie vor Repressalien. Jede Form von Benachteiligung gegenüber Personen, die sich in gutem Glauben an uns wenden, ist bei Holtzbrinck ausdrücklich untersagt.